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Hügel/Elzer, Wohnungseigentumsgesetz
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz)
I. Teil. Wohnungseigentum (§ 1 - § 30)
3. Abschnitt. Verwaltung (§ 20 - § 29)
§ 27 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
E. Vertretung des Verbandes Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 27 Abs. 3 WEG)
III. Durch Wohnungseigentümer (§ 27 Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 WEG)
1. Sinn und Zweck
2. Voraussetzungen
a) Fehlen eines Amtsträgers des Verwalteramtes
b) Fehlende Vertretungsmacht des Verwalters
c) Verwalter wird nachträglich bestellt/ermächtigt
3. Vertretung durch sämtliche Wohnungseigentümer
4. Vertretung durch einen oder mehrere Wohnungseigentümer
5. Vertretung neben Verwalter
Hügel/Elzer WEG
2. Voraussetzungen
Hügel/Elzer in Hügel/Elzer WEG | WEG § 27 Rn. 139-142 | 2. Auflage 2018
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